die verlinkten Seiten
sind evtl. ausschliessloch oder
eben
gerade nicht geeignet, aber oder wenn, dann für Personen, die weder alt
genug sind noch
entsprechende Ansprüche stellen ! Der
Ausschluß jeglicher Haftung
wird hiermit stante pede(!) mindestens
explizit durch den Leser festgestellt sowie expressis verbis (et nominatis)
vom Aufrufenden selbst (memorabile) wiederholt oder: warum sollte
für eine weltweit erreichbare Seite (hi Sabombembe! - wie geht's?) ein deutschsprachiger disclaimer
genügen können? liebste juristen....???